Änderung bei der Umsatzsteuervoranmeldung

3. Februar 2021

Änderung bei der Umsatzsteuervoranmeldung

Zum 01.01.2021 wurde das ELSTER-Format der Umsatzsteuervoranmeldung für Deutschland technisch geändert.

Dies kann dazu führen, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung oder die Anmeldung der Sondervorauszahlung für das Jahr 2021 an die deutsche Finanzbehörde auf elektronischem Weg (mittels Transaktion FOTV) nicht erfolgreich übermittelt werden kann.

Neben der Implementierung eines von SAP dazu bereitgestellten Hinweises ist es notwendig, durch ein Upgrade der Middleware die aktuelle Version der ERiC-Bibliotheken zu installieren.
Darüber hinaus werden zwei neue Kennzahlen auf dem Formular zur UStVA Deutschland eingeführt. Hier sind Abzüge von der abzuführenden Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage durch Ausbuchen endgültig uneinbringlich gewordener Forderungen (Kennzahl 50), bzw. Abzüge von der abzugsfähigen Vorsteuer durch endgültig verweigerte Verbindlichkeiten (Kennzahl 37) einzutragen.
Details dazu finden Sie in den beigefügten SAP-Hinweisen.

Anpassung der elektr. UVA 2021_2980947_D_20210129

Anpassung Umsatzsteuervoranmeldung-Formular 2021_3007532_D_20210129

Sollten Sie diesbezüglich noch weitere Unterstützung benötigen, setzen Sie sich gern mit uns oder Ihrer SAP Basisbetreuung in Verbindung.

Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Thema ist Frau Susann Gerber (susann.gerber@varelmann.de).

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Simone Döpke

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