Varelmann USt-ID-Check: Erleichterte Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ausländischer Kundenstammdatensätze können über einen XML-Service vom Bundeszentralamt für Steuern über Ihr SAP-System geprüft werden.

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10. Januar 2020

Mit der Umsatzsteuerreform 2020 wurde die Relevanz der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beim innereuropäischen Handel deutlich erhöht.
Ab dem 01.01.2020 sind Unternehmer bei der Lieferung von Gegenständen ins europäische Ausland verpflichtet, die USt-IdNr. des Erwerbers zu überprüfen (Art. 138 MwStSystRL).

DIE AUTOMATISIERTE VALIDIERUNG DER UST-ID VERRINGERT DEN MANUELLEN AUFWAND UNSERER KUNDEN ENORM.

Stefan Niehues, Leiter Varelmann Solutions

Durch die Umsatzsteuerreform soll der innergemeinschaftliche Handel in Europa mittels dieser Sofortmaßnahmen, auch Quick Fixes genannt, erleichtert und dessen Betrugsanfälligkeit weiter gesenkt werden. Kommen Unternehmen der Nachweispflicht nicht nach, können sie ihren Anspruch auf Steuerbefreiung nicht geltend machen. Damit wird ab dem Jahr 2020 die laufende Überprüfung der USt- IdNr. sowie die Protokollierung der Ergebnisse unumgänglich. Zusätzlich zur Prüfung der USt- IdNr. ist bei einer qualifizierten Prüfung auch eine Bestätigung des Firmennamens, der Rechtsform und der Anschrift nötig.
Die Überprüfung findet dabei im VIES (VAT Information Exchange System) statt. Bei Übermittlung von falschen USt-IdNrn. muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen gerechnet werden.